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   AG Ibbenbüren, 22.06.2015 - 3 C 26/15   

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AG Ibbenbüren, 22.06.2015 - 3 C 26/15 (https://dejure.org/2015,63215)
AG Ibbenbüren, Entscheidung vom 22.06.2015 - 3 C 26/15 (https://dejure.org/2015,63215)
AG Ibbenbüren, Entscheidung vom 22. Juni 2015 - 3 C 26/15 (https://dejure.org/2015,63215)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 22.06.2015 - 3 C 26/15
    Kann der Geschädigte wegen eines schädigenden Ereignisses eine Sache nicht nutzen, hat ihm der Schädiger die Kosten für die Anmietung einer gleichwertigen Sache grundsätzlich zu ersetzen (BGH NJW 1987, 50; BGH NJW 2012, 2026).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 22.06.2015 - 3 C 26/15
    Bei beiden Beträgen ist nach der Rechtsprechung (BGH NJW 2005, 356) nicht von einem sogenannten Bagatellschaden auszugehen, bei dem die Erstellung eines Kostenvoranschlages oder Kurzgutachtens möglicherweise ausreichend sein könnte.
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 22.06.2015 - 3 C 26/15
    Demnach kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte (BGHZ 61, 346).
  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 40/10

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung ersatzfähiger Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 22.06.2015 - 3 C 26/15
    Kann der Geschädigte wegen eines schädigenden Ereignisses eine Sache nicht nutzen, hat ihm der Schädiger die Kosten für die Anmietung einer gleichwertigen Sache grundsätzlich zu ersetzen (BGH NJW 1987, 50; BGH NJW 2012, 2026).
  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 22.06.2015 - 3 C 26/15
    Die Kosten für Sachverständigengutachten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig ist (BGH NJW-RR 1989, 953).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 22.06.2015 - 3 C 26/15
    Die Verpflichtung des Geschädigten, den Schaden möglichst gering zu halten, bildet gleichsam eine immanente Schranke für die Höhe der zur Schadensbeseitigung erforderlichen Kosten (BGH NJW 1985, 2639).
  • BGH, 13.12.1993 - II ZR 89/93

    Begriff des herrschenden Unternehmens

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 22.06.2015 - 3 C 26/15
    Für die Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer solchen Begutachtung ist auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen (BGH NJW 1994, 446 zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes).
  • OLG Hamm, 23.01.1995 - 13 U 178/94

    Ein Verzicht auf einen Mietwagen zugunsten von Taxibenutzung ist zumutbar

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 22.06.2015 - 3 C 26/15
    Nach der Rechtsprechung (z. B. OLG Hamm, NZV 1995, 356; OLG Frankfurt, OLG R Frankfurt 1996, 61; OLG München, VersR 1993, 768) ist die Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu verneinen, wenn der Geschädigte durchschnittlich nicht mehr als 20 km pro Tag mit dem Mietfahrzeug zurücklegt.
  • OLG München, 17.03.1992 - 5 U 6062/91

    Verletzung der Schadensgeringhaltungspflicht durch einen Geschädigten

    Auszug aus AG Ibbenbüren, 22.06.2015 - 3 C 26/15
    Nach der Rechtsprechung (z. B. OLG Hamm, NZV 1995, 356; OLG Frankfurt, OLG R Frankfurt 1996, 61; OLG München, VersR 1993, 768) ist die Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu verneinen, wenn der Geschädigte durchschnittlich nicht mehr als 20 km pro Tag mit dem Mietfahrzeug zurücklegt.
  • AG Coesfeld, 09.12.2020 - 6 C 81/20
    Hinzu kommt, dass Kostenvoranschläge, anders als Sachverständigengutachten, keine Aussagen zu einer eventuellen Wertminderung treffen (vgl. AG Ibbenbüren, Urteil vom 22. Juni 2015 - 3 C 26/15 -, Rn. 7 - 12, juris).
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